Insolvenz - für Ärzte gibt es Wege aus der Schuldenfalle

NEU-ISENBURG (juk). Für niedergelassene Kollegen, die kurz vor dem Konkurs stehen, ist die Lage nicht hoffnungslos: Sie haben in den meisten Fällen die Chance, ihre Praxis ohne gerichtliches Insolvenzverfahren erfolgreich zu sanieren.

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Noch ist die Zahl der Ärzte, die Insolvenz anmelden, gering. 230 von etwa 140 000 Arzt- und Zahnarztpraxen taten dies im Jahr 2007 nach einer Auswertung des Wirtschaftsdienstleisters Creditreform. Dennoch fürchten 60 Prozent der niedergelassenen Kollegen, dass ihre Praxis Pleite gehen könnte, wie vor kurzem eine Umfrage des FAZ-Instituts im Auftrag der Deutschen Ärzteversicherung und der DBV Winterthur ergab.

Die außergerichtlich Sanierung hat für Ärzte viele Vorteile. Sie sind zum einen nicht der Aufsicht eines Treuhänders unterworfen. Auch müssen sie in der Regel nicht den gesamten pfändbaren Teil ihres Einkommens an die Gläubiger abführen. Außerdem: Im Gegensatz zur Insolvenz wird die außergerichtliche Sanierung nicht öffentlich bekannt gemacht. Die Patienten erfahren von den finanziellen Schwierigkeiten ihres Doktors also für gewöhnlich nichts. "Für viele Ärzte ist das psychologisch sehr wichtig", sagt Dr. Christiane van Zwoll, Insolvenzrechts-Expertin aus Köln.

Bislang hat sie jeden Gläubiger eines Arztes dazu gebracht, der außergerichtlichen Sanierung zuzustimmen. "Die Banken oder Gläubiger wissen, dass sie im Insolvenzverfahren weniger Geld bekommen als bei der Sanierung", so van Zwoll. Die Kreditgeber sind deshalb bereit, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Innerhalb von sechs Jahren ist der Schuldenberg des Arztes meistens so gut wie abgetragen - und ein Neuanfang möglich.

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