Ist der Behinderten-Pauschbetrag zu gering?
BERLIN (bü). Kaum zu glauben, aber wahr: Trotz der Schnellebigkeit des Steuerrechts gibt es Dinge, die Bestand haben. So stehen die derzeit gültigen Behinderten-Pauschbeträge bereits seit 1975, also fast dreißig Jahre, unverändert im Gesetz. Zwischen 310 und 3700 Euro können - je nach Grad der Behinderung - steuermindernd geltend gemacht werden. Wird sich das bald ändern?


