Direkt zum Inhaltsbereich

Jedem dritten Paar in wilder Ehe fehlt der Eigentumsschutz

NEU-ISENBURG (reh). Bei 35 Prozent der unverheirateten Paare mit Eigenheim ist nur einer rechtmäßiger Eigentümer. Denn nur ein Partner ist im Grundbuch eingetragen.

Veröffentlicht:

Das hat eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstitut Innofact im Auftrag des Immobilienportals immowelt.de ergeben.

Das Problem laut immowelt: Selbst wenn beide den Darlehensvertrag unterschrieben hätten und bezahlten, stehe die Immobilie laut Gesetz ausschließlich dem zu, der im Grundbuch stehe.

Das heißt, im Trennungs- oder Todesfall verliere der nicht eingetragene Partner im schlimmsten Fall den Grundbesitz. Das Bankdarlehen müsse er aber weiter bedienen.

Der Portalbetreiber rät daher Paaren ohne Trauschein die Besitzverhältnisse klar durch einen Grundbucheintrag zu regeln.

Für die repräsentative Studie "Wohnen und Leben 2012" wurden 1012 Personen befragt.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebung

Bundesrat winkt Apothekenreform durch

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Damit die Behandlung anschlägt

Intensivierung bei therapieresistenter Hypertonie: Wie vorgehen?

Fettleibigkeit beginnt im Gehirn

Adipositas: Wechselspiel zwischen Genetik, Hirn und Mikrobiom

Mythos mit Nebenwirkungen

Verdacht auf Histaminintoleranz: Wie Sie jetzt vorgehen

Lesetipps