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KBV feilt weiter an der Laborreform

KÖLN (iss). Nach dem Start der Laborreform Anfang Oktober ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt dabei, ein Verfahren für die Abrechnung von Komplexleistungen mit Laboranteil zu finden.

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"Derzeit beraten wir mit den Krankenkassen über eine gesonderte Regelung zur Erbringung von in Komplexleistungen enthaltenen Laborleistungen", sagte KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl der "Ärzte Zeitung". Bei den Komplexen funktioniert das neue System der Direktabrechnung zwischen Laborgemeinschaft und Kassenärztlicher Vereinigung nicht, weil die Ärzte etwa bei der Gesundheitsuntersuchung die Laborleistungen schon über die Pauschale vergütet bekommen. Sie dürfen die Leistungen nicht über die Formulare 10 oder 10A anfordern.

Die KVen handhaben dabei unterschiedlich, ob Ärzte ohne Präsenzlabor die Leistungen nur über ihre Laborgemeinschaft oder auch einen Laborarzt beziehen können. Die KVen in Berlin und Westfalen-Lippe halten nur den Weg über die Laborgemeinschaft für gangbar.

Anders ist es derzeit in der KV Nordrhein geregelt. "Bei den Pauschalleistungen kommt es uns nicht darauf an, wo der Arzt die Leistung bezieht", sagt KVNo-Justiziar Dr. Horst Bartels. Entscheidend sei, dass er sie auf seine Kosten einkauft.

So sieht das auch die KBV. "Die Kosten, die der Laborgemeinschaft beziehungsweise dem Arzt entstehen, sind dem veranlassenden Arzt in Rechnung zu stellen und von diesem auch zu begleichen", sagt Stahl. Zwar sei der Bezug über die Laborgemeinschaft der Regelfall. "Es geht aber auch über den Laborarzt."

Die mit solchen Fragen verbundenen Unsicherheiten ließen sich mit der Herausnahme der Laborleistungen aus den Pauschalen vermeiden, erwartet Peter Kuhl vom Laboranbieter Bioscientia aus Ingelheim. "Außerdem würde das die Abläufe für die Ärzte sehr vereinfachen", stellt Kuhl fest.

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