Punkte sammeln

KBV meldet erneut stolze Erfüllungsquote bei der Fortbildung

Alle fünf Jahre müssen Vertragsärzte 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Und die allermeisten tun das auch.

Veröffentlicht:
Alle Jahre wieder ruft die Fortbildung: Ärzte müssen solche machen, sonst drohen empfindliche Strafen.

Alle Jahre wieder ruft die Fortbildung: Ärzte müssen solche machen, sonst drohen empfindliche Strafen.

© Zerbor / stock.adobe.com

BERLIN. Seit vor 14 Jahren die Fortbildungsverpflichtung für Vertragsärzte ins Sozialgesetzbuch V eingeführt wurde (§ 95d) haben 147 Ärzte oder Psychotherapeuten die Zulassung oder – als Krankenhausärzte handelte – die Ermächtigung zur ambulanten Behandlung gesetzlich Versicherter entzogen bekommen.

Das meldete kürzlich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) anlässlich der Veröffentlichung neuester Zahlen zur Fortbildungspflicht. Danach haben im vergangenen Jahr 98 Prozent der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten die erforderlichen Fortbildungsnachweise vorgelegt.

Insgesamt 14.472 Ärzte und Psychotherapeuten, heißt es, seien 2017 verpflichtet gewesen, die im Fünf-Jahres-Turnus fälligen 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. "Nur 288 erfüllten die Aufgabe nicht. Dabei waren häufig nicht fachliche, sondern private Gründe wie die Aufgabe der Praxis oder familienbedingte Belastungen die Ursache", erläutert die KBV.

Honorarminderung wegen fehlender Fortbildung

Die Sanktionen, wenn Ärzte die geforderten Fortbildungspunkte nicht oder nicht rechtzeitig nachzuweisen in der Lage sind, reichen von Honorarkürzung bis zum Zulassungsentzug. Ein besonders drastisches Beispiel, wie teuer die Sache werden kann, gaben vor einigen Jahren etwa eine hausärztlich tätige Internistin und eine Allgemeinmedizinerin ab, die zusammen in einer Bonner Gemeinschaftspraxis tätig waren.

Beide mussten allein wegen – allerdings über mehrere Quartale hinweg – verspäteten Punktenachweises fast 70.000 Euro Honorarminderung durch die KV Nordrhein verschmerzen. Eine Klage gegen die Kürzung blieb vor dem Sozialgericht Düsseldorf ohne Erfolg.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen würden gegenüber Fortbildungsmuffeln "durchgreifen, wenn es sein muss", betonte jetzt auch KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Das sei jedoch "erfreulicherweise in nur wenigen Fällen nötig". (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Dr.med. Henning Fischer 22.06.201811:24 Uhr

die punktebringenden Fortbildungen sind überwiegend völlig ineffektiv


nur vereinzelt gibt es auf Veranstaltungen interessante Infos, die meiste Zeit ist verplempert.

Effektiv ist die eigene Literaturrecherche in den teilweise hervorragenden Fachzeitschriften.

Sind Ärzte Schuljungen, deren Hausaufgaben man kontrollieren muß?

Aber die Ärztelämmer gehen ja gerne schweigend zum Schlachthof. Und die "Selbstverwaltung" rühmt dieses Verhalten.

Es ist eine Schande für die deutsche "Bildungselite".

Aber vielleicht sind die 4er-Abiturienten demnächst kritischer und kämpferischer.


Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Arzt in einem weißen Arztkittel spricht mit einem männlichen Patienten über die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung und gibt anhand dieser eine Behandlungsempfehlung ab.

© Pcess609 / stock.adobe.com

Kommunikationsfehler vermeiden

Tipps: So sollten Sie mit Patienten über Risiken und Zahlen sprechen

Weltkugel mit Viren

© ImageFlow / stock.adobe.com

Review und Leitlinie

Ambulante antivirale COVID-19-Therapie: Was US-Wissenschaftler empfehlen

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram