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KBV meldet erneut stolze Erfüllungsquote bei der Fortbildung
Alle fünf Jahre müssen Vertragsärzte 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Und die allermeisten tun das auch.
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Alle Jahre wieder ruft die Fortbildung: Ärzte müssen solche machen, sonst drohen empfindliche Strafen.
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BERLIN. Seit vor 14 Jahren die Fortbildungsverpflichtung für Vertragsärzte ins Sozialgesetzbuch V eingeführt wurde (§ 95d) haben 147 Ärzte oder Psychotherapeuten die Zulassung oder – als Krankenhausärzte handelte – die Ermächtigung zur ambulanten Behandlung gesetzlich Versicherter entzogen bekommen.
Das meldete kürzlich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) anlässlich der Veröffentlichung neuester Zahlen zur Fortbildungspflicht. Danach haben im vergangenen Jahr 98 Prozent der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten die erforderlichen Fortbildungsnachweise vorgelegt.
Insgesamt 14.472 Ärzte und Psychotherapeuten, heißt es, seien 2017 verpflichtet gewesen, die im Fünf-Jahres-Turnus fälligen 250 Fortbildungspunkte nachzuweisen. "Nur 288 erfüllten die Aufgabe nicht. Dabei waren häufig nicht fachliche, sondern private Gründe wie die Aufgabe der Praxis oder familienbedingte Belastungen die Ursache", erläutert die KBV.
Honorarminderung wegen fehlender Fortbildung
Die Sanktionen, wenn Ärzte die geforderten Fortbildungspunkte nicht oder nicht rechtzeitig nachzuweisen in der Lage sind, reichen von Honorarkürzung bis zum Zulassungsentzug. Ein besonders drastisches Beispiel, wie teuer die Sache werden kann, gaben vor einigen Jahren etwa eine hausärztlich tätige Internistin und eine Allgemeinmedizinerin ab, die zusammen in einer Bonner Gemeinschaftspraxis tätig waren.
Beide mussten allein wegen – allerdings über mehrere Quartale hinweg – verspäteten Punktenachweises fast 70.000 Euro Honorarminderung durch die KV Nordrhein verschmerzen. Eine Klage gegen die Kürzung blieb vor dem Sozialgericht Düsseldorf ohne Erfolg.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen würden gegenüber Fortbildungsmuffeln "durchgreifen, wenn es sein muss", betonte jetzt auch KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Das sei jedoch "erfreulicherweise in nur wenigen Fällen nötig". (cw)