Gebührenordnungen

KOMV soll bis Jahresende liefern

Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungswesen wird voraussichtlich pünktlich zum Jahresende fertig. Wann veröffentlicht wird, will die Bundesregierung noch entscheiden.

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EBM, GOÄ, UV-GOÄ, DRG – medizinische Leistungen werden je nach Sektor und Versicherungsstatus in Deutschland seit langem auf unterschiedlicher Grundlage abgerechnet. Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, zu klären, inwieweit sich die ärztlichen Gebührenordnungen modernisieren und möglicherweise auch auf eine einheitliche Grundlage stellen lassen.

13 Mediziner, Gesundheitsökonomen, Sozial- und Verfassungsrechtler hat die Bundesregierung daher im vergangenen Jahr in die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungswesen (KOMV) berufen. Der Vorsitz liegt bekanntlich beim Gesundheitsökonomen Professor Wolfgang Greiner von der Uni Bielefeld. Sie hat den Auftrag auszuloten, wie ein modernes Vergütungssystem aussehen könnte, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des wissenschaftlichen Fortschrittes abbildet.

Begleitstudien beauftragt

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion geht hervor, dass die Regierung damit rechnet, dass die Kommission pünktlich liefern wird. „Ob und wann der Bericht veröffentlicht wird, wird nach dessen Vorliegen entschieden“, heißt es weiter in der Antwort.

Wie komplex das Thema ist, zeigt sich auch daran, dass das Bundesgesundheitsministerium auf Vorschlag der Kommission mehrere Begleitstudien beauftragt hat:

  • Zu einem Internationalen Vergleich der ambulanten ärztlichen Vergütung aus gesundheitsökonomischer und aus rechtswissenschaftlicher Perspektive,
  • zu einem Vergleich der Beihilfesysteme des Bundes und der Länder aus rechtlicher Sicht,
  • zu den Verteilungseffekten einer einheitlichen Gebührenordnung,
  • zu einem Vergleich der Bewertungen verschiedener EBM- und GOÄ-Positionen,
  • ein Meta-Review zur internationalen Studienlage über die ambulante ärztliche Vergütung.

Befragung abgeschlossen

Nicht zuletzt seien in den vergangenen Monaten alle maßgeblichen Einrichtungen des Gesundheitswesens befragt worden, welche Veränderungen notwendig wären, um ein modernes Vergütungssystem zu schaffen.

Nach Auskunft der Bundesregierung bekommen die Kommissionsmitglieder ein Honorar für ihre Arbeit: Insgesamt sei eine Vergütungssumme von 562.632 Euro für die KOMV-Mitlieder vorgesehen. (ger)

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