Brandenburg

KV-Chef wegen Vorteilsnahme verurteilt

Der Brandenburger KV-Chef Dr. Hans-Joachim Helming ist wegen Vorteilsannahme im Amt zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden

Veröffentlicht:
Vorsitzender der KV Brandenburg, Dr. Hans-Joachim Helming.

Vorsitzender der KV Brandenburg, Dr. Hans-Joachim Helming.

© Bernd Settnik / dpa / lbn

POTSDAM. Zu 25.000 Euro Geldstrafe hat das Amtsgericht Potsdam den Vorsitzenden der KV Brandenburg, Dr. Hans-Joachim Helming, wegen Vorteilsannahme (§331 StGB) verurteilt. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte erschien nicht zu der mehrfach verschobenen Hauptverhandlung, die am Montag schließlich stattfinden sollte. Zwar ließ Helming über seinen Anwalt ein Attest einreichen. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass der Angeklagte nicht verhandlungsunfähig erkrankt sei, und entschied daher nach Aktenlage.

Wie ein Gerichtssprecher der „Ärzte Zeitung“ mitteilte, erging die Entscheidung, ohne dass der eigentliche Sachverhalt im Detail geprüft worden wäre. Das sei üblich, wenn das Hauptverfahren eröffnet ist, der Angeklagte aber nicht erscheint. Dass ein hinreichender Tatverdacht besteht, sei den Gerichtsangaben zufolge bereits mit der Eröffnung des Hauptverfahrens bestätigt worden.

KV-Chef schweigt

Helming wollte sich am Montag telefonisch nicht äußern, da ihm noch keine schriftlichen Informationen des Gerichts vorlägen. Er hat laut Amtsgericht jetzt 14 Tage Zeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen.

Vor Prozessauftakt hatte Helming die Vorwürfe gegen ihn als haltlos zurückgewiesen und sich überzeugt gezeigt, dass das Gericht seine Sichtweise teilen werde (wir berichteten). Dem Brandenburger KV-Chef wird zur Last gelegt, 2008 auf Kosten einer Potsdamer IT-Firma an der Potsdamer Schlössernacht teilgenommen zu haben.

 Der Wert der Leistungen, zu denen ihn die Firma eingeladen haben soll, wird mit rund 850 Euro beziffert. Das IT-Unternehmen hat für die KVBB gearbeitet. Der Prozess wegen gemeinschaftlich begangener Vorteilsgewährung gegen die Verantwortlichen auf Firmenseite läuft noch. Ein Verhandlungstermin steht aber noch nicht fest. (ami)

Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“