KVNo muss 2500 Widersprüche bearbeiten

Das BSG hat im Dezember 2011 die Individualbudgets ab 2005 für rechtswidrig erklärt. Ärzte und KVNo suchen nun nach einer vertraglichen Lösung.

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DÜSSELDORF (iss). Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) muss rund 2500 Widersprüche von 500 Praxen gegen die Individualbudgets aus dem Zeitraum II/2005 bis IV/2008 bearbeiten. Sie kann noch nicht abschätzen, welche Kosten damit verbunden sind.

Das sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Peter Potthoff auf der KVNo-Vertreterversammlung in Düsseldorf. Er nahm Stellung zu einer Reihe von Fragen des Hausarztes Dr. Jens Wasserberg.

In einer Klage von mehreren Ärzten gegen die KVNo hatte das Bundessozialgericht im Dezember 2011 die Individualbudgets ab 2005 für rechtswidrig erklärt. Der Grund: Sie verstießen gegen die Vorgaben des Bewertungsausschusses zu Regelleistungsvolumina (RLV) oder anderen Steuerungsinstrumenten.

Mit den Ärzten, die Widerspruch gegen ihre Honorarbescheide eingelegt hatten, suche die KVNo nun nach einer vertraglichen Lösung, sagte Potthoff.

Dabei werde es nur Korrekturen zu den Quartalen geben, die wegen eines Widerspruchs noch nicht abgeschlossen sind. Die Folgequartale werden nicht automatisch mitkorrigiert.

"Keine Gefahr, schadenersatzpflichtig zu werden"

Die von Wasserberg geäußerte Vermutung, dass Praxen künftig routinemäßig Widerspruch einlegen könnten, um keine Ansprüche zu verlieren, teilt Potthoff nicht.

Auch gegen die Individualbudgets habe ja nicht jede Praxis Widerspruch eingelegt - nicht zuletzt, weil sie für manche günstiger waren als die RLV.

"Die Erfahrung hat im Übrigen gezeigt, dass auch dann nicht jede Praxis Widerspruch eingelegt hat, wenn dies stark beworben wurde."

Wasserberg wollte auch wissen, ob die KVNo eine Gefahr sieht, schadenersatzpflichtig zu werden, weil Ärzte im Vertrauen auf die von ihr geäußerte Rechtsauffassung keinen Widerspruch eingelegt hatten. "Diese Gefahr ist nach der Rechtslage nicht gegeben", sagte Potthoff.

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