Kammer darf von Transplantationskliniken Gebühren verlangen
HANNOVER (pid). Die Ärztekammer Niedersachsen darf bei Lebendspenden den Transplantationskliniken die Kosten für die Inanspruchnahme einer Gutachter-Kommission in Rechnung stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.