Karlsruhe stärkt Rechte der Steuerzahler

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KARLSRUHE (dpa/eb). Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte Steuerpflichtiger gegen Bescheide des Finanzamts verbessert. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss müssen die Finanzämter mehr Rücksicht auf finanzielle Schwierigkeiten Betroffener nehmen, wenn sie nach Einspruch des Betroffenen die Durchsetzung eines Bescheids vorläufig aussetzen und dafür eine Sicherheitsleistung verlangen wollen.

Eine solche Sicherheitsleistung müsse unterbleiben, wenn sie für den Betroffenen eine "unbillige Härte" bedeuten würde, befand eine Kammer des Ersten Senats. Die Ämter müssen also prüfen, ob die Leistung zumutbar ist.

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