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Rhön-Klinikum AG

Kartellamt weist Asklepios endgültig ab

Klinikbetreiber will Auflagen des Bundeskartellamtes nicht erfüllen.

Veröffentlicht:

BONN. Das Bundeskartellamt hat der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft nun endgültig untersagt, sich mit bis zu 10,1 Prozent der Aktien an dem Wettbewerber Rhön-Klinikum AG zu beteiligen.

Wie das Kartellamt mitteilt, hätte es den Zusammenschluss nur genehmigt, wenn die von Asklepios betriebene Harzklinik, das Dr.-Herbert-Nieper-Krankenhaus, sowie das Medizinische Versorgungszentrum MVZ Harz an einen unabhängigen Krankenhausträger veräußert worden wäre.

Ansonsten hätte der Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung von Asklepios im Raum Goslar verstärkt. Dieser Bedingung möchte Asklepios laut Kartellamt nun nicht mehr nachkommen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zu der Entscheidung: "Dies ist das erste Mal in unserer Fallpraxis, dass die Beteiligten ihr eigenes Angebot zur Beseitigung wettbewerblicher Probleme schließlich doch nicht umsetzen wollen und deshalb aus einer Freigabe unter aufschiebender Bedingung eine Untersagung wird."

Asklepios kann laut Kartellamt ohne vorherige kartellbehördliche Genehmigung keine Beteiligung - auch keine Minderheitsbeteiligung - an der Rhön-Klinikum AG erwerben, wenn die Höhe dieser Beteiligung Asklepios in die Lage versetzen würde, einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auszuüben. (maw)

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