Kasse muss Misteltherapie erstatten
KASSEL (juk). Krankenkassen müssen anthroposophische Mistelpräparate nicht nur bei palliativer, sondern auch bei adjuvanter Krebstherapie erstatten. Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Dresden hervor, das jetzt rechtskräftig wurde. Die beklagte Krankenkasse hat die Revision gegen die Entscheidung zurückgenommen.