Gentherapie

Kasse muss Zolgensma® zahlen

Das Sozialgericht Neuruppin hat im Eilverfahren eine Kasse zur Kostenübernahme der noch nicht zugelassenen SMA-Therapie Zolgensma® verpflichtet.

Madlen SchäferVon Madlen Schäfer Veröffentlicht:

Berlin. Das Sozialgericht Neuruppin hat in einem Eilverfahren am Dienstag entschieden, dass eine Einjährige aus Brandenburg das Medikament Zolgensma® auf Kassenkosten erhalten soll (Az.: S 9 KR 22/20). Die Kasse hat dagegen Beschwerde beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die Gentherapie zur kausalen Behandlung  spinaler Muskelatrophie (SMA) kostet zwei Millionen Euro, weshalb sie als teuerstes Medikament der Welt gehandelt wird. Auf Kostenerstattung geklagt hatten die Eltern des Mädchens. Laut einem Bericht der „Märkischen Allgemeinen“ handelt es sich um die einjährige Frida aus Liebenwalde. Am 20. Februar wird sie zwei Jahre alt, weshalb ein Eilverfahren nötig war, denn eine Zolgensma®-Behandlung muss innerhalb der ersten zwei Lebensjahre erfolgen.

Folgenabwägung zugunsten des Kindes

Zolgensma® ist in Europa noch nicht zugelassen. Derzeit wird das Mittel von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA geprüft. In den USA ist es seit Mai 2019 zugelassen. „Die Richterin nach einer Folgenabwägung entschieden“, erklärte der Vizepräsident des Sozialgerichts Neuruppin Wolfgang Jüngst. Das Gericht habe in der Kürze der Zeit nicht beurteilen können, „ob die Behandlung mit Zolgensma erfolgversprechender als die bisherige Behandlung sei und wie sich ein Behandlungserfolg nach bereits erfolgter Behandlung mit Nusinersen darstelle.“

Und weiter: „Die Folgen, die eintreten würden, wenn das Kind das Medikament im Eilverfahren nicht bekäme, sich später aber herausstellte, dass ein Anspruch bestand, hätten gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn das Kind jetzt behandelt werde, obwohl hierauf kein Anspruch besteht, zurückzutreten.“

Grundrecht auf Gesundheitsschutz

Mit der einstweiligen Verpflichtung der Kasse würden die Grundrechte des Kindes auf Schutz der Gesundheit und des Lebens gewahrt. „Die Beschwerde der Krankenkasse ist heute am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingegangen“, bestätigte dessen Sprecher Axel Hutschenreuther am Freitag der „Ärzte Zeitung“.

Was nichts daran ändert, dass die Kasse in der Pflicht steht. „Die Einreichung der Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung“, erklärte Hutschenreuther.

Am Dienstag sei der positive Bescheid des Sozialgerichts bei dem Anwalt von Fridas Eltern eingegangen, heißt es. Die Ärztin des Kindes habe davon als Erste erfahren, um das Medikament schnellstmöglich zu bestellen. Der Transport aus den USA dauere mehrere Tage. Die Charité habe Fridas Daten an Novartis geschickt, damit der Hersteller die entsprechende Dosis zusammenstellen könne. Unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen wird das Medikament anschließend nach Deutschland verschickt.

Nicht der erste Fall

Es ist nicht der erste Fall in der Region Berlin/Brandenburg. Mitte Januar entschied bereits das Sozialgericht Berlin zugunsten des kleinen Kian (1), dessen Mutter ebenfalls auf Kostenerstattung klagte. Auch hier handelte es sich um ein Eilverfahren, Kian wird am 21. März zwei Jahre alt. Wie aus dem Gerichtsurteil (Az.: S 51 KR 2926/19 ER) hervorgeht, stützte sich auch das Berliner Gericht nicht allein auf die Erfolgsaussichten der Gentherapie, da der medizinische Sachverhalt nicht hinreichend geklärt sei. Kian war zuvor ebenfalls mit dem SMA-Medikament Nusinersen (Spinraza®), das seit Sommer 2019 europaweit zugelassen ist, sieben mal behandelt worden, was laut Kasse gut angeschlagen habe.

Wie jetzt Neuruppin befand auch das Berliner Sozialgericht, dass Kian bei einer Ablehnung im Eilverfahren schon aus Zeitgründe nicht mehr von denkbaren Behandlungschancen durch Zolgensma® werde profitieren können. Das aber komme faktisch einem Vorgriff auf das Hauptsacheverfahren gleich, weshalb dem Antrag auf Kostenübernahme stattgegeben wurde.

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