Urteil

Landessozialgericht: Kasse muss Brustverkleinerung bei Gynäkomastie nicht zahlen

Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Darmstadt kommt eine operative Entfernung von Brustgewebe bei vergrößerten männlichen Brüsten auf Kosten der Krankenkasse nur ausnahmsweise in Betracht.

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