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Unfallversicherung

Kasse zahlt nicht bei Kittelbrand

Wenn Pharmazie-Studenten im Verlauf eines merkwürdigen Rituals ihre Kittel verbrennen, kommt die Unfallversicherung für dabei entstehende Gesundheitsschäden nicht auf.

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ERFURT. Verbrennen Pharmazie-Studenten ihre Laborkittel, tun sie dies auf eigenes Risiko. Auch wenn sie damit einer studentischen Tradition nachkommen, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht, wie jetzt das Thüringische Landessozialgericht (LSG) in Erfurt entschied.

Konkret ging es um Pharmazie-Studenten der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Ihre Freude über den Abschluss ihres Praktikums im sechsten Semester brachten sie mit einer studentischen Tradition zum Ausdruck: Sie verbrannten ihre Laborkittel.

Doch bei der "Kittelverbrennung" am 18. Juli 2012 kam es zu einer Verpuffung. 13 Studenten, darunter die Klägerin, wurden teils schwer verletzt. Die Klägerin wollte den Unfall als Arbeitsunfall anerkannt haben. Die Unfallkasse Thüringen lehnte dies jedoch ab.

Zu Recht, wie das LSG entschied. Zwar seien Studenten während ihrer Aus- und Fortbildung an Hochschulen gesetzlich unfallversichert. Dabei müsse die unfallbringende Verrichtung aber im organisatorischen Verantwortungsbereich der Universität liegen.

Davon könne bei der "Kittelverbrennung" keine Rede sein. Die Studenten hätten diese eigenständig organisiert. Die Universität Jena habe lediglich das Gelände sowie Tische und Bänke zur Verfügung gestellt.

Weder diese Unterstützung noch die Teilnahme von Institutsmitarbeitern an der "Kittelverbrennung" reichten aus, um von einer rechtlichen Mitverantwortung der Universität auszugehen und so einen gesetzlichen Unfallschutz zu begründen, urteilte das LSG. (mwo)

Landessozialgericht Erfurt Az.: L 1 U 1264/14

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