Elektronische Patientenakte
Kassen vs. BfDI: Worum sich der Streit um die ePA dreht
Das Bundesamt für Soziale Sicherung bestärkt die Krankenkassen darin, gegen Weisungen des Bundesdatenschutzbeauftragten zur ePA gerichtlich vorzugehen. Aber worum wird sich eigentlich gestritten?






![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)



