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EuGH-Urteil zu Implantaten

Kaum Chancen auf Schmerzensgeld

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate können Frauen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kaum noch auf Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland hoffen.

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LUXEMBURG. Der EuGH hat heute das von vielen Patientinnen mit mangelhaften Brustimplantaten des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) erwartete Urteil gefällt. Die Luxemburger Richter entschieden, dass Stellen wie der TÜV nicht grundsätzlich verpflichtet sind, Medizinprodukte wie Implantate selbst zu prüfen oder unangekündigte Kontrollen bei den Herstellern durchzuführen. Unter bestimmten Umständen könnten die Prüfstellen gegenüber Patienten aber haftbar sein (Rechtssache C-219/15).

Die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte im Herbst in ihrem Schlussantrag noch argumentiert, dass die Verantwortung für die Sicherheit eines Medizinprodukts zwar vorrangig beim Hersteller liegt. Eine Haftung des zertifizierenden Unternehmens komme aber in Betracht, wenn es bei der Überprüfung des Herstellungsverfahrens oder bei der späteren Kontrolle der Qualitätssicherung eigene Pflichten verletzt habe.

Hintergrund des Verfahrens ist die Klage einer Frau vor dem Bundesgerichtshof. Sie hatte sich gesundheitsgefährdende Brustimplantate aus Industriesilikon des französischen Herstellers PIP entfernen lassen und forderte vom TÜV Rheinland 40.000 Euro Schmerzensgeld. Der Prüfverein hatte das Qualitätssicherungssystem von PIP zertifiziert und überwacht.

Vom Unternehmen PIP können betroffene Frauen ebenfalls nicht auf Schmerzensgeld hoffen. Die Firma ging pleite, nachdem ihr Betrug aufgeflogen war. (dpa/run)

Lesen Sie später mehr zur Urteilsbegründung im Web und in der App.

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