Kaution darf höchstens drei Mieten betragen
NÜRNBERG (eb). Doppelt gesichert hält nicht immer besser: Vermieter können außer einer Kaution zwar eine Bürgschaft als zusätzliche Mietsicherheit verlangen. Insgesamt jedoch dürfen die Sicherheiten bei Wohnräumen höchstens drei Kaltmieten betragen. Mehr ist nach einem Beschluß des Oberlandesgerichts Bamberg unzulässig.