Knastklinik
Kein Anspruch auf Einzelzimmer
KÖLN. Kranke Gefangene haben keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer im Justizvollzugskrankenhaus, hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem rechtskräftigen Beschluss entschieden.
Ein 60-jähriger Dieb, der bis zum Ende seiner Haftzeit in der Justizvollzugsklinik versorgt werden muss, wollte durchsetzen, dass er sein Zimmer mit niemandem teilen muss.
Anders als im Strafvollzug seien bei der Klinikunterbringung Einzelzimmer aber nicht die Regel, so das OLG. Das Leben im Vollzug solle zwar den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen, aber nicht über das allgemeine Niveau hinaus angehoben werden. (iss)
Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm, Az.: 1 Vollz (Ws) 15/13