Zahnlosigkeit

Kein Anspruch auf Implantate

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KASSEL. Fehlen einem Kind aus genetischen Gründen zahlreiche Zähne, hat es trotzdem keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Zahnimplantate. Das hat kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Damit unterlag ein Jugendlicher aus dem Raum Speyer. Bei ihm fehlten anlagebedingt im Oberkiefer zehn und im Unterkiefer zwölf der normalerweise jeweils 16 verbleibenden Zähne. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die Kostenübernahme für insgesamt elf Zahnimplantate.

Die Krankenkasse lehnte dies ab - zu Recht, wie nun das Bundessozialgericht entschied. Nur im absoluten Ausnahmefall eines "übergeordneten Behandlungsziels" müssten die Krankenkassen auch eine implantologische Versorgung gewährleisten, beispielsweise bei speziellen Tumorerkrankungen im Unter- oder Oberkiefer.

Bei einer bloßen Zahnlosigkeit bestehe dagegen allenfalls ein Anspruch auf Festzuschüsse für eine Prothese durch die Krankenkasse. (mwo)

Az.: B 1 KR 19/12 R

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