Kein Krematorium mit Abschiedsraum im Gewerbegebiet

LEIPZIG (mwo). Ein Krematorium mit Abschiedsraum gehört nicht in ein Gewerbegebiet. Ähnlich wie ein Friedhof sei dies "ein Ort der Ruhe und des Gedenkens an die Verstorbenen", betonte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Veröffentlicht:

Dies vertrage sich nicht "mit der Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets, das geprägt ist von werktätiger Geschäftigkeit". Damit verwarf das Gericht Pläne der Stadt Dülmen, die in einem Gewerbegebiet ein Krematorium mit Abschiedsraum geplant und inzwischen auch fertig gebaut hatte. Dagegen wandte sich ein Grundstücksnachbar.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster meinte, ein Krematorium sei als "Anlage für kulturelle Zwecke" auch in einem Gewerbegebiet zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hob dieses Urteil nun auf.

Zwar sei der Begriff kultureller Anlagen baurechtlich weit zu fassen und umfasse daher auch "Einrichtungen der Bestattungskultur". Das Gedenken an Verstorbene sei aber nicht mit den geschäftlichen Zwecken eines Gewerbegebiets vereinbar.

Die Stadt Dülmen muss ihr Krematorium aber wohl trotz des Urteils nicht abreißen. Das Gebiet könne so die Leipziger Richter neu überplant und somit eine bauplanungsrechtliche Grundlage für das Krematorium schaffen.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig: Az.: 4 C 14.10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Influencer-Marketing für Nahrungsergänzungsmittel

foodwatch beklagt „wilden Westen der Gesundheitswerbung“

EU-Pharma Agenda – Impulse für die Arzneimittelversorgung in Deutschland

Impulse für die Arzneimittelversorgung aus Patientenperspektive

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel

Datenschutz ist zugleich auch Praxisschutz

Netzwerk-Metaanalyse von 139 Studien

Gonarthrose: Viele Optionen, doch nur wenige funktionieren

Lesetipps
Junger Mann mit Schmerzen im unteren Rückenbereich.

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lungenkrebs so früh wie möglich erkennen und damit die Heilungschancen erhöhen helfen soll das neue Früherkennungsprogramm, das der G-BA beschlossen hat.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung