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Kein Schadenersatz durch frühere Bankvorstände?

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DÜSSELDORF. Der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) droht im Streit um 66 Millionen Euro Schadenersatz vor dem Düsseldorfer Landgericht eine Niederlage. Das hat sich am Freitag bei dem Verfahren angedeutet.

Die Bank hatte ihre ehemaligen Vorstände wegen Verlusten im Zuge der weltweiten Finanzkrise verklagt. Sie hätten mit der Investition in strukturierte Finanzprodukte ihre Sorgfaltspflichten verletzt und gegen das Spekulationsverbot der Bank verstoßen.

Das Geldhaus habe nach vorläufiger Lage "die Latte ein bisschen zu hoch gehängt", sagte Richterin Ulrike Bardo. Die weltweite Bankenkrise sei "in dieser Schärfe nicht vorhersehbar" gewesen.

Zweifellos seien die Vorstände verpflichtet, jede Anlage sorgfältig zu prüfen. "Aber man kann auch mal danebenliegen", sagte Bardo. Die Kammer will am 16. Juni eine Entscheidung verkünden.

Die Bank hatte fünf ihrer ehemaligen Manager, darunter auch Ex-Vorstandssprecher Günther Preuß, auf Zahlung von 66 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Der Vorwurf gegen die früheren Vorstände: Im Februar 2007 hätten sie beschlossen, sogenannte CDO-Wertpapiere im Nennwert von 42,45 Millionen Euro auf Kredit zu erwerben.

Im Zuge der Finanzkrise seien die Papiere völlig wertlos geworden. Mitte 2007 sei zudem eine Anleihe erworben worden, mit der die Bank 24 Millionen Euro verloren habe.Die Bank hatte im Zuge der Krise Garantien des genossenschaftlichen Bankenverbands in Anspruch nehmen müssen.

In den vergangenen Jahren hat sich die wirtschaftliche Lage der Genossenschaftsbank jedoch wieder deutlich stabilisiert. Die Bankmanager berufen sich auf ihren unternehmerischen Entscheidungsspielraum, den sie nicht überschritten hätten.

Risiken seien für das Bankgeschäft charakteristisch und daher grundsätzlich zulässig. Der Eintritt der Finanzkrise sei beim Treffen der kritisierten Entscheidungen nicht vorhersehbar gewesen. Die Papiere seien mit höchsten Bonitätswerten ausgewiesen gewesen. (dpa)

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