Kein Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall
BERLIN (ddp). Erleidet ein Arbeitnehmer durch die Schuld eines Kollegen einen Arbeitsunfall, hat er neben dem Leistungsanspruch gegen die Berufsgenossenschaft keinen Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Kollegen oder den Arbeitgeber.