Bundesverfassungsgericht
Kein Schmerzensgeld für leidvolle Lebensverlängerung der Eltern
Wenn sich eine lebensverlängernde Behandlung „als fehlerhaft erweist“, schließt das Bundesverfassungsgericht eine materielle Haftung nicht generell aus.
Wenn sich eine lebensverlängernde Behandlung „als fehlerhaft erweist“, schließt das Bundesverfassungsgericht eine materielle Haftung nicht generell aus.
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