Organspende

Kein Verfahren gegen Leipziger Klinikärzte

Veröffentlicht:

DRESDEN. Nach dem Organspendeskandal am Leipziger Uniklinikum müssen die beteiligten zwei Ärzte nicht mehr mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden bestätigte jetzt den Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Leipzig.

Die Ärzte sollen Krankendaten so manipuliert haben, dass ihre Patienten auf der Organ-Warteliste nach vorne rückten. Die Staatsanwaltschaft sieht versuchten Totschlag zulasten der verdrängten Patienten.

Das OLG verwies auf die BGH-Bestätigung für den Freispruch des Göttinger Transplantationsmediziners Aiman O. Danach werde es auch in Leipzig nicht zu einer Verurteilung kommen. (mwo)

Oberlandesgericht Dresden

Az.: 2 Ws 137/18 und 2 Ws 138/18

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil des Bundesfinanzhofs

BFH klärt Umsatzsteuer bei Haarwurzeltransplantationen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Patientenrufsysteme

Pager & Co: Das tun Praxisinhaber gegen volle Wartezimmer

Tipps für die Therapie

Biologika bei schwerem Asthma: Die Qual der Wahl

Lesetipps
Abflussrohr

© ©andrei310 / stock.adobe.com

cVDPV2 im Abwasser

Erneut Polioviren in deutschen Städten gemeldet

Ein Kind liegt im Bett, im Mund hat es ein Fieberthermometer.

© Racle Fotodesign / stock.adobe.com

Ibuprofen plus Paracetamol

Metaanalyse: Duale Medikation senkt Fieber von Kindern effektiv