Proteste vor Praxen und Kliniken
Verwaltungsgerichtshof: Keine Bannmeile vor Ärztehaus wegen Proteste von Abtreibungsgegnern
Ein Versammlungsverbot vor Ärztehäusern, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht, urteilt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.