Gesundheitskarte

Keine Chance für E-Card in Ärztehand

Die Online-Vernetzung im Rahmen der Gesundheitskarte bleibt Aufgabe der gematik. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen klar.

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BERLIN.Ständiges Hin und Her sind die Praxen bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) schon seit Jahren gewohnt. Doch nicht nur der Gesundheitsminister persönlich hat sich nun mit seinen Plänen für ein E-Health-Gesetz der Karte und ihrer Telematikinfrastruktur angenommen.

Die Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur eGK zeigt auch, dass die Ärzteschaft oder besser die KBV mit ihrem Ansinnen, die Online-Vernetzung in die Verantwortung der Ärzte zu legen, keine Chance haben wird.

Die Regierung halte "diesbezüglich an den bestehenden gesetzlichen Regelungen zu den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten fest", heißt es in dem Papier, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.

Damit bleibt der Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) in seiner Ganzheit gemeinsame Aufgabe der Selbstverwaltung, zu der auch die Kassenseite gehört. Genauer in Händen der Betreibergesellschaft gematik, die dazu extra gegründet wurde, so die Regierung.

Auch an den Mehrheitsverhältnissen innerhalb der gematik will man nicht rütteln. Die KBV hält 15 Prozent der Gesellschaftsanteile - und die Grünen fragen sich, ob angesichts der Interessenkonflikte der KBV hier nicht Handlungsbedarf besteht.

Ebenso beständig wie die Bundesregierung in ihrer Position hierzu bleibt, so eindeutig lehnt sie auch ab, dass es mit dem KV-SafeNet ein Parallelsystem geben könnte. Dabei begrüßt sie durchaus, dass man vorhandene Bestandsnetze nutzt und in die TI überführt, um Infrastrukturen nicht doppelt zu zahlen und Synergieeffekte nutzen zu können.

Der Gesundheitsexpertin der Grünen im Bundestag, Maria Klein-Schmeink, reicht das allerdings noch nicht. Es könne nicht sein, dass die KBV mit dem Geld der Beitragszahler ein Parallelsystem aufbaut und als "Sicheres Netz" bewerbe, das keine gesetzliche vorgeschriebene Zertifizierung durch die zuständige Behörde hat und bei dem Landesdatenschützer noch Nachbesserungsbedarf sehen würden.

Wie berichtet, hatte unter anderem das BSI bezweifelt, dass es die TI zertifizieren könne, wenn Teilnetze wie das der KBV der Kontrolle durch die gematik entzogen würden. "Es ist deswegen für die Übermittlung von sensiblen Patientendaten überhaupt nicht geeignet. Hier darf die Bundesregierung nicht mehr unbeteiligt zuschauen", sagt Klein-Schmeink.

Zudem fordert sie angesichts der bisher hohen Summen, die die eGK die Versicherten gekostet hat, dass die Regierung die offensichtlichen Störmanöver von Teilen der Ärzteschaft nicht länger hinnehmen solle. Die Investitionen für die eGK belaufen sich seit 2008 auf rund 800 Millionen Euro.

Hart bleibt die Regierung beim Online-Abgleich der Versichertenstammdaten. Hier würden nicht, wie immer wieder von der Ärzteschaft vorgebracht, Verwaltungsaufgaben der Kassen in die Praxen verlagert. Denn die Praxen könnten eine Konfiguration wählen, in der die Aktualisierung automatisch beim Einstecken der eGK ins Kartenterminal erfolge.

Der Prozess solle laut gematik zwischen sieben und 13 Sekunden dauern, heißt es. Erfolge bei der Anfrage innerhalb von 30 Sekunden keine Antwort, werde der Vorgang automatisch abgebrochen und es werde von einem gültigen Versicherungsverhältnis ausgegangen.

Jedwede Adressänderungen müssten die Versicherten wie gehabt mit ihrer Krankenkasse und nicht mit der Praxis klären.Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort außerdem noch einmal klar, dass die alte Krankenversichertenkarte (KVK) in einer Übergangsregelung offiziell nur bis zum 30. September 2014 als Versicherungsnachweis akzeptiert werde.

Die Erörterungen, ob die Karte ab Oktober nicht mehr genutzt werden könne, sei zwischen KBV und GKV-Spitzenverband jedoch noch nicht endgültig abgeschlossen. "Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird die Bundesregierung prüfen, ob eine gesetzliche Regelung erforderlich ist", heißt es. (reh)

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