Keine Generalabsolution durch die E-Signatur
Der Telemedizin gehört die Zukunft. Für Ärzte, die aufgrund zugesendeter Patientendaten eine Befundung von außen vornehmen, birgt sie allerdings auch haftungsrechtliche Risiken. Darauf wies Arztrechtler Professor Christian Dierks auf der TopClinica in Stuttgart hin.