Keine Kündigung wegen schlechter Schulleistung
ESSEN (juk). Auszubildende, deren Schulleistungen während der Lehrzeit zu wünschen übrig lassen, können vom Arbeitgeber nicht fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Essen entschieden.
ESSEN (juk). Auszubildende, deren Schulleistungen während der Lehrzeit zu wünschen übrig lassen, können vom Arbeitgeber nicht fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Essen entschieden.
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