Keine Prozesskostenhilfe bei Scheinehe-Lösung

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KOBLENZ (dpa). Wer eine Scheinehe vom Gericht aufheben lässt, hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz in einem Beschluss. Nach Meinung der Richter müssen die Prozesskosten aus eigener Tasche bezahlt werden, da es sich um einen aus eigenem Antrieb geführten Prozess handele.

Die Revision beim Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Die Frau hatte geltend gemacht, sie habe die Ehe mit ihrem Mann nur geschlossen, um ihm als türkischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu verschaffen. Nun wolle sie aber, dass die Scheinehe aufgehoben werde. Würde in diesen Fällen Prozesskostenhilfe bewilligt, so wäre ein risikoloser Missbrauch der Institution Ehe auf Kosten der Steuerzahler möglich, heißt es dazu in dem Beschluss.

Az.: 11 WF 274/09

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