Keine Umsatzsteuer: Hygiene ist Teil der Heilbehandlung

MÜNCHEN (mwo). Hygiene im Krankenhaus ist unerlässlicher Bestandteil der Heilbehandlung. Infektionshygienische Leistungen eines Arztes sind daher umsatzsteuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof in München in einem am 26. Oktober 2011 veröffentlichten Urteil entschieden.

Veröffentlicht:

Damit gaben die obersten Finanzrichter einem Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie Recht. In Kooperation mit einer Laborpraxis ist er mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Krankenhaushygiene und Praxishygiene selbstständig tätig.

So berät und betreut er verschiedene Krankenhäuser und ist auch in der Fortbildung der Klinikmitarbeiter aktiv. Seine Einnahmen behandelte der Facharzt als umsatzsteuerfrei, das Finanzamt dagegen wollte die Umsatzsteuer kassieren.

Tätigkeit als "Teil des Gesamtverfahrens" reicht aus

Das Finanzgericht gab noch der Finanzbehörde Recht, weil der Arzt nur beratend, nicht aber im Rahmen konkreter Arzt-Patienten-Verhältnisse tätig sei.

Doch darauf kommt es nicht an, wie nun der BFH in seinem Urteil entschied. Es reiche aus, dass die Tätigkeit des Arztes "Teil eines auf Patientenheilung ausgerichteten Gesamtverfahrens zur Heilbehandlung in einem Krankenhaus ist". Dies treffe auf infektionshygienische Leistungen zu.

Umsatzsteuerpflichtig, so die Finanzrichter weiter, seien dagegen Leistungen, die nur einen mittelbaren Bezug zur Heilbehandlung haben, etwa die Reinigung eines Krankenhauses.

Az.: V R 27/10

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert