Keine Umsatzsteuer: Hygiene ist Teil der Heilbehandlung

MÜNCHEN (mwo). Hygiene im Krankenhaus ist unerlässlicher Bestandteil der Heilbehandlung. Infektionshygienische Leistungen eines Arztes sind daher umsatzsteuerfrei. Das hat der Bundesfinanzhof in München in einem am 26. Oktober 2011 veröffentlichten Urteil entschieden.

Veröffentlicht:

Damit gaben die obersten Finanzrichter einem Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie Recht. In Kooperation mit einer Laborpraxis ist er mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Krankenhaushygiene und Praxishygiene selbstständig tätig.

So berät und betreut er verschiedene Krankenhäuser und ist auch in der Fortbildung der Klinikmitarbeiter aktiv. Seine Einnahmen behandelte der Facharzt als umsatzsteuerfrei, das Finanzamt dagegen wollte die Umsatzsteuer kassieren.

Tätigkeit als "Teil des Gesamtverfahrens" reicht aus

Das Finanzgericht gab noch der Finanzbehörde Recht, weil der Arzt nur beratend, nicht aber im Rahmen konkreter Arzt-Patienten-Verhältnisse tätig sei.

Doch darauf kommt es nicht an, wie nun der BFH in seinem Urteil entschied. Es reiche aus, dass die Tätigkeit des Arztes "Teil eines auf Patientenheilung ausgerichteten Gesamtverfahrens zur Heilbehandlung in einem Krankenhaus ist". Dies treffe auf infektionshygienische Leistungen zu.

Umsatzsteuerpflichtig, so die Finanzrichter weiter, seien dagegen Leistungen, die nur einen mittelbaren Bezug zur Heilbehandlung haben, etwa die Reinigung eines Krankenhauses.

Az.: V R 27/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gehäufte Infektionen in Südengland

Meningitis B: Das sind Warnzeichen – das ist zu tun

Lesetipps
Dr. Jörg Schelling am Mikrofon.

© Foto: Matthias Balk

„Sprechende Medizin“ beim Bayerischen Rundfunk

Hausarzt Schelling klärt im Radio über wichtige Gesundheitsthemen auf