Kindergeld weg nach vier Monaten Überbrückung

MÜNCHEN (mwo). Wenn volljährige Kinder länger als vier Monate auf den Beginn eines sozialen Dienstes oder die Bundeswehr warten müssen, haben die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld mehr.

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Das hat der Bundesfinanzhof in München zu den früheren Pflichtdiensten bekräftigt. Den Gründen nach ist dies wohl auf die heutigen freiwilligen Dienste und auch auf die Wartezeit auf weitere Ausbildungsabschnitte übertragbar.

Az.: III R 5/07 und III R 41/07

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