Kinderschutzgesetz ist verfassungsgemäß
KOBLENZ(dpa). Das rheinland-pfälzische Kinderschutzgesetz ist verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber darf den Datenschutz und die Rechte von Eltern einschränken, um Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch entschieden.
Die Übermittlung von Daten der Meldeämter an andere Behörden sei "erforderlich und verhältnismäßig" (Az.: VGH B 45/08). Mit diesem Richterspruch wurde die Verfassungsbeschwerde des Vaters eines einjährigen Kindes zurückgewiesen. Er hatte sich dagegen gewehrt, dass Behörden persönliche Daten auswerten und austauschen.