Kinderschutzgesetz ist verfassungsgemäß

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KOBLENZ(dpa). Das rheinland-pfälzische Kinderschutzgesetz ist verfassungsgemäß. Der Gesetzgeber darf den Datenschutz und die Rechte von Eltern einschränken, um Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Mitteilung vom Mittwoch entschieden.

Die Übermittlung von Daten der Meldeämter an andere Behörden sei "erforderlich und verhältnismäßig" (Az.: VGH B 45/08). Mit diesem Richterspruch wurde die Verfassungsbeschwerde des Vaters eines einjährigen Kindes zurückgewiesen. Er hatte sich dagegen gewehrt, dass Behörden persönliche Daten auswerten und austauschen.

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