Künstliche Befruchtung

Kinderwunsch-Arzt muss sich vor Gericht verantworten

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MÜNCHEN. Weil er die deutschen Bestimmungen zur künstlichen Befruchtung umgangen haben soll, muss sich ein Mediziner seit Mittwoch vor Gericht verantworten. Der ehemalige Leiter des Kinderwunsch-Informationszentrums Deutschland verweigerte zu Beginn des Prozesses vor dem Münchner Amtsgericht die Aussage.

Dem 63-Jährigen wird Beihilfe zur missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechniken vorgeworfen. Er soll Frauen künstliche Befruchtungen mit bis zu 18 befruchteten Eizellen im Ausland vermittelt haben. Das deutsche Embryonenschutzgesetz untersagt eine Therapie, bei der innerhalb eines Behandlungszyklus mehr als drei Embryonen entstehen.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wirkte der Arzt in den Jahren 2007 bis 2010 bei der Vermittlung von Frauen aus Deutschland an eine Klinikgruppe mit Sitz im österreichischen Bregenz mit.Demnach unterstützte er in Deutschland ansässige Ärzte bei der Überweisung von Patientinnen an ausländische Kinderwunschzentren.

Seine Aufgabe habe in der Betreuung eines sogenannten Zuweisernetzes bestanden. Dafür habe der 63-Jährige laut Anklage insgesamt gut 380.000 Euro bekommen. Der Mann stand im Sommer 2014 schon einmal vor Gericht. Der Prozess zog sich hin und musste wegen Urlaubs des Richters ausgesetzt werden. Die neue Verhandlung ist auf drei Tage angesetzt. (dpa)

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