Klinik-Ambulanz mit Besuchsbereitschaft?

DÜSSELDORF (mwo). Der Streit um die Einbindung von Krankenhäusern in den Notfalldienst wird das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel beschäftigen.

Veröffentlicht:

Das Sozialgericht (SG) Düsseldorf hat die Klage einer Klinik abgewiesen, ließ aber die Sprungrevision zum BSG zu. Streitig ist die Abrechnung der "Zusatzpauschale Besuchsbereitschaft".

Die Klinik meint, der Gesetzgeber wolle hier eine Gleichbehandlung mit dem vertragsärztlichen Notdienst. Laut SG sind Notfallbehandlungen durch Krankenhäuser aber auf den Standort ihrer Ambulanzen beschränkt.

Az.: S 2 KA 154/08

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