Klinik akzeptiert Urteil im "Eizellenstreit"

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NEUBRANDENBURG (dpa). Das Klinikum Neubrandenburg akzeptiert das Urteil des OLG Rostock im "Eizellenstreit". Das sei nach Prüfung des Urteils entschieden worden, so eine Kliniksprecherin. Damit kann eine 29 Jahre alte Witwe aus Mecklenburg-Vorpommern nach langem Rechtsstreit jetzt endgültig über künstlich befruchtete Eizellen von ihrem verstorbenen Mann schwanger werden.

Das kinderlose Paar hatte Anfang 2008 neun zusammen mit Spermien eingefrorene Zellen in der Klinik einlagern lassen. Wenige Monate später starb der Mann bei einem Motorradunfall. Danach verweigerte das Krankenhaus die Herausgabe der eingefrorenen Zellen mit der Begründung, das dies nicht durch das Embryonenschutzgesetz in Deutschland gedeckt sei. Dagegen klagte die Witwe. Das Landgericht Neubrandenburg gab der Klinik in erster Instanz Recht, das Oberlandesgericht Rostock hob das Urteil Anfang Mai wieder auf und die Frau bekam Recht. 

Mit Blick auf das Embryonenschutzgesetz sei es zwar strafbar, eine Eizelle mit dem Samen eines Mannes nach dessen Tod künstlich zu befruchten, hatten auch die Rostocker Richter festgestellt. Im Fall dieser Frau seien die Spermien aber schon vor dem Tod ihres Partners untrennbar eingeschlossen worden - auch wenn sich noch kein Embryo entwickelt habe. Männliches und weibliches Erbgut seien zum Zeitpunkt des Einfrierens eine "innige Verbindung" eingegangen. 

"Uns lag es nie daran, der Frau Hindernisse in den Weg zu legen", sagte die Kliniksprecherin. Man habe lediglich Rechtssicherheit für den Chefarzt der Frauen-Klinik gewollt. Die Witwe selbst hatte schon vor den Gerichtsverfahren erklärt, sich die Zellen in einer Klinik in Polen einsetzen zu lassen. "Jetzt will sie aber erstmal Ruhe haben und Abstand gewinnen, sagte ihre Anwältin Silke Mettner.

Lesen Sie dazu auch: Frau darf Kind von ihrem gestorbenen Ehemann bekommen

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