Kliniken können nicht auf schnelle Entlastung hoffen

Ein neues Verfahren soll die Kostenentwicklung von Kliniken präziser erfassen. Der Start ist offen.

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BERLIN (fst). Ein neuer Index, der die Kostenentwicklung von Kliniken präziser als bisher widerspiegelt, soll kommen - wann, ist aber ungewiss.

Die Bundesregierung "prüft", den sogenannten Orientierungswert möglicherweise in das geplante Psych-Entgeltgesetz aufzunehmen, heißt es in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion.

Dabei müssten die finanzielle Situation der Krankenhäuser und die "Implikationen für die Kostenträger" berücksichtigt werden.

Bislang werden steigende Kosten in Kliniken nur analog der Entwicklung der Grundlohnrate berücksichtigt. Und die orientiert sich an den beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder. Entsprechend geringfügig sind die Basisfallwerte in den vergangenen Jahren gewachsen.

Keine Fristen vorgegeben

Im Krankenhausentgelt-Gesetz ist ein neuer Index bereits vorgesehen, das Statistische Bundesamt hat dazu Vorarbeiten geleistet. Was fehlt, ist die Rechtsverordnung des Bundes, die den zeitlichen Start des Orientierungswertes definiert. Genau hier hält sich die Regierung bedeckt - das Gesetz gebe keine Fristen vor.

Der Orientierungswert soll als gewichteter Preisindex ausgestaltet werden, der quartalsbezogen die Entwicklung der Personal- und Sachkosten abbildet, heißt es. Auf Licht am Ende des Tunnels dürfen Krankenhäuser aber nicht rechnen, warnt die Regierung.

Der neue Veränderungswert müsse dafür sorgen, "dass die Krankenhäuser auch weiterhin wirtschaftlich handeln müssen", heißt es in der Antwort. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte bereits im Februar gewarnt, auch von dem neuen Index dürften sich Krankenhäuser keine exakte Kostenabbildung erhoffen.

Der grüne Gesundheitspolitiker Dr. Harald Terpe warf der Koalition vor, seit 2009 "weitgehend untätig geblieben zu sein". Er habe Zweifel, ob es angesichts der methodischen Probleme gelingt, den Orientierungswert im Psycho-Entgeltgesetz "vernünftig zu regeln".

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