Wegen Honorarärzten

Klinikum Nordfriesland muss nachzahlen

Insgesamt 1,3 Millionen Euro fordert die Rentenversicherung laut dem Klinikum als Nachzahlung.

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HUSUM. Das Klinikum Nordfriesland wehrt sich mit juristischen Mitteln gegen Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Insgesamt 1,3 Millionen Euro soll das Klinikum zahlen, weil die DRV Nord durch den Einsatz von Honorarärzten eine Scheinselbstständigkeit vermutet.

Derzeit ist das Verfahren beim Kieler Sozialgericht anhängig. Nach Angaben des Klinikums ist der Zahlungsvollzug derzeit ausgesetzt. Die Nachforderung trifft das Haus, das an vier Standorten im äußersten Nordwesten der Republik die stationäre Versorgung sichert, hart.

Nach eigenen Angaben hat man seit einigen Jahren Mühe, ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

Neben der finanziellen Unsicherheit ist aber auch die Personalsituation für das Klinikum angespannt. Die Häuser inklusive der drei Klinik-MVZ beschäftigen zusammen rund 120 fest angestellte Ärzte. Neun Stellen für Ärzte sind derzeit unbesetzt.

Honorarärzte dienen der Überbrückung von Vakanzen

"Die Zeiten unbesetzter Stellen werden länger. Honorarärzte werden bei uns zur Überbrückung von Vakanzen eingesetzt", sagte Sprecher Michael Mittendorf. Rund 50 von ihnen braucht das Klinikum im Jahr, damit die Abteilungen ihr Angebot nicht einschränken müssen.

Bei einem Verzicht auf die Honorarkräfte müsste das Haus überlegen, ob Abteilungen geschlossen werden. "Das wollen wir aber nicht", stellte Mittendorf klar.

Der Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) sind keine weiteren Kliniken im Norden bekannt, die sich derzeit Nachforderungen der DRV ausgesetzt sehen.

Bundesweit hat es in diesem Zusammenhang aber schon Forderungen gegeben. Klinikum und KGSH forderten den Gesetzgeber zu einer Klarstellung auf, da der Einsatz von Honorarärzten bundesweit verbreitet ist und viele Kliniken auf ihren Einsatz nicht verzichten können.

Die Klinikleitung in Nordfriesland kritisierte, dass derzeit anscheinend willkürlich einzelne Kliniken für Prüfungen herausgegriffen werden.

Außerdem sei eine Einzelfallprüfung vorgeschrieben, während die DRV pauschal alle Honorarärzte zu Scheinselbstständigen erkläre. Begründung: eine freie, selbstständige Tätigkeit sei in einer Klinik wegen der vereinbarten Arbeitszeit und -dauer, des Einsatzortes und der Arbeitsausführung nicht möglich. (di)

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