Kodierrichtlinien: KBV und Kassen vor der Entscheidung?
Am Dienstag treffen KBV und Krankenkassen zusammen. Auf der Agenda stehen die ambulanten Kodierrichtlinien. Das Ziel der KBV-Spitze ist klar: eine Fristverlängerung und die Begrenzung auf ausgewählte Praxen.
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Fingerzeig auf die AKR: Kommt die Entscheidung am Dienstag?
© Schlünz
BERLIN (mn). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wird sich in Gesprächen mit den Kassen dafür einsetzen, dass die Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) in Zukunft nur in ausgewählten Praxen angewendet werden und die Übergangsregelung um ein halbes Jahr verlängert wird.
Damit steht sie voll und ganz hinter dem Beschluss der Vertreterversammlung vom April. "Unser Ziel ist es, den Kodieraufwand in den Praxen möglichst gering zu halten. Dabei dürfen wir das den Ärzten per Gesetz zustehende Honorarplus nicht gefährden. Das ist der Spagat, den wir hinbekommen müssen", so KBV-Chef Dr. Andreas Köhler in einem Schreiben der KBV, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt.
In ihrem Lösungsvorschlag zu den Kodierrichtlinien sieht die KBV vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen im Einvernehmen mit den Kassen selbst festlegen, wie viele Vertragsärzte und -psychotherapeuten in ihrem Bereich die AKR verbindlich anwenden.
Alle anderen Praxen entscheiden selbst, ob sie die AKR beim Kodieren nutzen. Zudem sollen die Ärzte und Psychotherapeuten, die an der Stichprobe teilnehmen, eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Erste Gespräche der KBV mit dem Gesundheitsministerium seien positiv verlaufen. Die Politik sei grundsätzlich bereit, hier eine Lösung zu finden und erforderliche Gesetzesänderungen vorzunehmen, so Köhler.
Außerdem will die KBV über eine Gesetzesänderung auch erreichen, dass Ärzte generell nur vier- und nicht fünfstellig kodieren müssen, wie es bei den Hausärzten zurzeit schon vorgesehen ist. Am Dienstag wird die KBV ihren Vorschlag den Krankenkassen präsentieren. Unklar bleibt, ob es eine schnelle Einigung geben wird.