Berufsrechts-Novelle

Kooperationen werden leichter

Mit der Novelle der Musterberufsordnung erhalten vor allem Teilberufsausübungsgemeinschaften mehr Spielraum bei der Kooperation, ohne gleich unter den Verdacht verbotener Zuweisungen zu fallen. Die Neuerungen gelten aber nicht automatisch in jeder Kammerregion.

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