Kosmetikerin darf Falten mit Hyaluron nicht unterspritzen

KARLSRUHE (pei). Kosmetikerinnen dürfen keine Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure durchführen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe entschieden.

Veröffentlicht:

Klägerin war die Betreiberin eines Zentrums für ästhetische Medizin, in dem Ärzte ebenfalls Hyaluron-Unterspritzungen anbieten. In der Nähe des Zentrums betreibt die Kosmetikerin zwei Studios.

Der Antrag der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Konstanz war zunächst erfolglos.

In der Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe wurde der Kosmetikerin definitiv untersagt, ohne behördliche Erlaubnis Faltenunterspritzungen mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln vorzunehmen, anzubieten oder zu bewerben. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Nach Auffassung des Gerichts stellt die Behandlung eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes dar.

Eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde sei stets dann gegeben, wenn die Tätigkeit ärztliche oder medizinische Fachkenntnisse erfordere und die Behandlung gesundheitliche Schäden in einem nicht nur unbeträchtlichen Ausmaß verursachen könne.

Dass die Beklagte private Schulungen zur Faltenunterspritzung besucht habe und Therapien mit hyaluronhaltigen Mitteln seit 2003 ohne Probleme durchführe, ist dem OLG zufolge nicht zu berücksichtigen.

Az.: 4 U 197/11

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus