Kosten für Umbau sind steuerlich zum Teil absetzbar
NEUSTADT/WEINSTRASSE (ddp). Wenn eine Immobilie nachträglich behindertengerecht umgebaut werden muss, können nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz die Kosten dafür unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.