Kostenzusage unter Vorbehalt ist völlig nutzlos
KASSEL (mwo). Krankenhäuser können sich nicht auf eine Kostenzusage unter Vorbehalt verlassen. Das geht aus einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor. Danach muß die AOK Rheinland einem städtischen Krankenhaus in Köln nicht die Behandlung eines arbeitslosen Krebspatienten bezahlen.