Krankenkasse muss Therapierad zahlen

Veröffentlicht:

DARMSTADT (dpa). Behinderte erhalten von ihrer Kasse ein Therapierad, wenn sie damit dem Verlust der Gehfähigkeit vorbeugen können. Das Landessozialgericht Hessen verpflichtete die Kasse einer 44-Jährigen zur Kostenübernahme.

Das Dreirad der Frau war nicht mehr brauchbar, sie wollte ein neues. Die Frau argumentierte, das Rad ergänze die Krankengymnastik - zu recht, so das Gericht.

Az.: L 8 KR 311/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Müdigkeit, Schwäche, erhöhtes TSH

Fehldiagnose Hypothyreose bringt Frau in Lebensgefahr

Sie fragen – Experten antworten

Sollte bei Brustkrebs gegen COVID-19 geimpft werden?

Lesetipps
Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet

Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei