Krankenversicherung soll besser absetzbar sein

NEU-ISENBURG (juk). Selbstständige und Arbeitnehmer sollen ab 2010 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung besser als bisher steuerlich geltend machen können. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf berät am Mittwoch in Berlin der Finanzausschuss.

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Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Das hatte Anfang 2008 entschieden, dass Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung Teil des steuerlich zu verschonenden Existenzminimums sind. Ab dem kommenden Jahr sollen deshalb Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ihre Beiträge in voller Höhe bei der Steuer geltend machen können.

Für Selbstständige, die privat kranken- und pflegeversichert sind, ist geplant, dass sie nur den Betrag absetzen können, der dem GKV-Niveau entspricht. Basistarifversicherte werden demnach die Möglichkeit haben, ihre Beiträge beim Finanzamt zur Gänze geltend zu machen. Prämien für Krankengeld, Chefarztbehandlung, für Wahltarife oder Einzelzimmerzuschläge werden nicht berücksichtigt, da sie über die Mindestabsicherung hinausgehen. Privatversicherte können auch die Versicherungsbeiträge für ihre Ehegatten und Kinder geltend machen.

Im Gegenzug zu dieser Besserstellung ist in dem sogenannten "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" allerdings vorgesehen, die Aufwendungen für Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- oder Arbeitslosenversicherungen - anders als bisher - von der Abzugsfähigkeit auszunehmen. Um Verschlechterungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage zu vermeiden, sollen die Finanzämter bis 2019 eine Günstigerprüfung vornehmen und je nachdem das alte oder neue Recht anwenden.

Darüber hinaus wird sich der Finanzausschuss auch mit der Erhöhung der Einlagensicherung befassen. Die Regierung plant, die Mindestdeckung für Spareinlagen von Ende Juni an von 20 000 auf 50 000 Euro und schließlich ab Ende 2010 auf 100 000 Euro zu erhöhen.

Der Bundesrat setzt sich außerdem dafür ein, dass private Steuerberaterkosten wieder von der Steuer abgesetzt werden können.

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