Direkt zum Inhaltsbereich

Wohnung

Krankheit kein Schutz vor Kündigung

Veröffentlicht:

HEIDELBERG. Einem Mieter, der wegen seiner psychischen Erkrankung erheblich den Hausfrieden stört (hier führte er laute Selbstgespräche und warf Gegenstände durch die Wohnung) und auf die Mitmieter bedrohlich wirkt, kann trotz seiner Erkrankung fristlos aus "wichtigem Grund" gekündigt werden.

Es müsse allerdings eine umfassende Interessenabwägung zur Zumutbarkeit einer Fortsetzung des Mietverhältnisses geben. So jedenfalls entschied aktuell das Landgericht Heidelberg. (bü)

Urteil des Landgerichtes Heidelberg, Az.: 5 S 119/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Insomnie

Wie sich schlechter Schlaf auf Schmerzen auswirkt

Lesetipps
Nahaufnahme einer männliche Hand, die die Tagesdosen an Vitaminen, Medikamenten, Tabletten und Nahrungsergänzungsmitteln in eine Tablettenbox füllt.

© eliosdnepr / stock.adobe.com

NAKO-Studie

Jeder Vierte erhält offenbar mindestens ein inadäquates Medikament im Alter