Wohnung

Krankheit kein Schutz vor Kündigung

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HEIDELBERG. Einem Mieter, der wegen seiner psychischen Erkrankung erheblich den Hausfrieden stört (hier führte er laute Selbstgespräche und warf Gegenstände durch die Wohnung) und auf die Mitmieter bedrohlich wirkt, kann trotz seiner Erkrankung fristlos aus "wichtigem Grund" gekündigt werden.

Es müsse allerdings eine umfassende Interessenabwägung zur Zumutbarkeit einer Fortsetzung des Mietverhältnisses geben. So jedenfalls entschied aktuell das Landgericht Heidelberg. (bü)

Urteil des Landgerichtes Heidelberg, Az.: 5 S 119/10

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