Krankmeldung angedroht: Kündigung nicht zulässig!

MAINZ (dpa). Die Drohung eines Mitarbeiters, er werde sich krankschreiben lassen, rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Donnerstag

Veröffentlicht:

Der Lastwagenfahrer hatte sich darüber geärgert, dass er nicht Feierabend machen durfte, sondern eine weitere Fahrt übernehmen sollte. Im Streit sagte er unter anderem, er werde jetzt einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos.

Das LAG sah dafür keine rechtliche Grundlage. Zwar sei die Drohung des Klägers grundsätzlich ein wichtiger Kündigungsgrund. Da der Kläger aber tatsächlich an einer Fußverletzung litt und trotzdem gearbeitet habe, sei die Rechtslage anders. Denn in diesem Fall sei er nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen.

Az.: 10 S 308/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Debatte über „Kontaktgebühr“

Praxisgebühr: Wird das Placebo von einst zur Wunderpille?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps
Ein junger Mann hält sich die Hände auf die Brust.

© underdogstudios / Fotolia

Inflammatorisches myoperikardiales Syndrom

Myokarditis und Perikarditis: Das empfiehlt die neue ESC-Leitlinie