Krebskranker Mieter darf nicht kündigen
DÜSSELDORF (dpa). Ein Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen darf nicht fristlos kündigen, weil er schwer an Krebs erkrankt ist. Darauf hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am Montag hingewiesen.
Sogar beim Tod des Mieters ende das Mietverhältnis nicht, sondern gehe auf den Erben über. Der Mieter könne die Räume aber untervermieten. Dem dürfe der Vermieter nur aus wichtigem Grund widersprechen.
OLG Düsseldorf, Az.: I- 24 W 53/08