Bundesgerichtshof

Krebsmittel-Panscher aus Bottrop muss Haft antreten

Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Revision des Bottroper Zyto-Apothekers verworfen.

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Vor zwei Jahren am Landgericht Essen: Der angeklagte Apotheker wollte sich damals nicht näher zur Sache äußern.

Vor zwei Jahren am Landgericht Essen: Der angeklagte Apotheker wollte sich damals nicht näher zur Sache äußern.

© Marcel Kusch / dpa / picture alliance

Karlsruhe. Der Fall des als „Bottroper Zyto-Apotheker“ bekannt gewordenen Wirkstoff-Panschers hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zwei Jahre nach dessen Verurteilung durch das Landgericht Essen zu 12 Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Am Dienstag wies der Bundesgerichtshof (BGH) sowohl die Revision des Apothekers als auch den Einspruch mehrerer Nebenkläger, die eine Verurteilung wegen Tötungs- und Körperverletzungstaten anstreben, zurück.

Bestätigt wurden demnach Haftstrafe und Berufsverbot. Lediglich die von dem Verurteilten einzuziehenden „Taterträge“ wurden gemindert, von zunächst rund 17 Millionen auf nun 13,6 Millionen Euro. „Das Urteil des Landgerichts Essen ist damit rechtskräftig“, heißt es in einer BGH-Mitteilung.

Der heute 50-jährige Pharmazeut hatte in seiner inzwischen unter neuer Eigentümerschaft stehenden „Alte Apotheke“ in Bottrop schwerpunktmäßig auch zytostatische Zubereitungen hergestellt, die an Arztpraxen und Kliniken ausgeliefert wurden. Im Zeitraum 2012 bis 2016 soll er „mindestens 14 .564 Arzneimittelzubereitungen“ selbst gefertigt oder Mitarbeiter damit beauftragt haben, „die nicht die ärztlich verschriebene Wirkstoffmenge enthielten“, sondern unterdosiert waren, wie der BGH rekapituliert. (cw)

Bundesgerichtshof, Az.: 4 StR 503/19

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