Landessozialgericht

Kryokonservierung auf Kosten des Jobcenters

Die Kryokonservierung sei „Bestandteil einer umfassenden Krankenbehandlung und damit einen existenziell notwendigen Bedarf“, so das Gericht.

Veröffentlicht:

Essen. Wenn ein Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende wegen einer drohenden Unfruchtbarkeit eine Kryokonservierung von Samenzellen veranlasst, muss das Jobcenter dafür die Kosten übernehmen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem nicht rechtskräftigen Urteil entschieden.

Ein Mann musste sich infolge eines Immundefekts einer Chemotherapie unterziehen und beauftragte wegen eines drohenden Fertilitätsverlusts die Kryokonservierung seines Samens. Das Jobcenter lehnte die Übernahme der Kosten in Höhe von 297,50 Euro ab.

Das LSG verpflichtete die Behörde zur Kostenübernahme, da es sich bei der Maßnahme um einen unabweisbaren laufenden besonderen Bedarf handelte. Die Begründung des Gerichts: Die Kosten zählten zur Gesundheitspflege, überstiegen den hierfür im Regelbedarf vorgesehenen Betrag von 180 Euro jährlich deutlich und hätten aufgrund eines atypischen Sachverhalts einen atypischen Umfang.

Die Kryokonservierung sei in diesem Fall keine Maßnahme, die lediglich die Wünsche eines Versicherten für seine individuelle Lebensgestaltung betreffe, entschieden die Richter. Stattdessen sahen sie „einen Bestandteil einer umfassenden Krankenbehandlung und damit einen existenziell notwendigen Bedarf“.

Das LSG ließ die Revision beim Bundessozialgericht zu. (iss)

Landessozialgericht NRW

Az.: L 7 AS 845/19

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Deutsche Herzstiftung

Herzbericht 2025: Impfen schützt das Herz!

Abschreibungspraxis

Wie Praxen den Staats-Turbo für E-Autos nutzen

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?

Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung